Wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen
Im Rahmen der Gesetzesänderung zum "24h-Lieferantenwechsel" gibt es auch wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen. Stromlieferanten können Kundenumzüge ab dem 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft bei den Netzbetreibern an- oder abmelden. Um eine transparente und nachvollziehbare Bearbeitung sicherstellen zu können, gilt diese Vorgabe in unserem Netzgebiet auch für alle anderen Sparten.