Netznutzungsentgelte

Netznutzungsentgelte Strom

 


Mehr-/Mindermengenpreise

Die Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV ergeben sich bei SLP- und TLP-Entnahmestellen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres. Auf Grundlage der monatlichen Marktpreise wird gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV ein einheitlicher Preis gebildet. Der ermittelte einheitliche Preis wird bei der Abrechnung der Mehr- und Mindermengen zum Ansatz gebracht.

Jahr Kosten
2014 0,05388 Euro/kWh
2013 0,05775 Euro/kWh
2012 0,05939 Euro/kWh
2011 0,06994 Euro/kWh
2010 0,06732 Euro/kWh

Mit diesen Entgelten ist ausschließlich die Bereitstellung der über Mehr- und Mindermengen gelieferten Energie abgegolten. Die Netznutzung entsprechend der tatsächlich bezogenen Energie für diese Mengen wird separat mit der Netznutzungsabrechnung für die jeweilige Abnahmestelle in Rechnung gestellt.


Hochlastzeitfenster

Hinweis zu § 19 Abs. 2 StromNEV
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes sowie nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die Möglichkeit zur Befreiung von Netzentgelten. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes nach Satz 1 sowie die Befreiung nach Satz 2 bedürfen der Genehmigung der Regulierungsbehörde Baden-Württemberg. Der Antrag kann auch durch den Letztverbraucher gestellt werden. Bei Fragen steht Ihnen die Stadtwerke Waiblingen GmbH gerne zur Verfügung.