Digitale Stromzähler

Austausch analoger Stromzähler durch digitale Stromzähler

Konventionelle, analoge Stromzähler sind bis spätestens 2032 bundesweit durch digitale Stromzähler zu ersetzen. Ziele des Austausches sind die Digitalisierung des Energiemarktes, Effizienzsteigerungen in Haushalten und Unternehmen und die Erreichung der Ziele der Energiewende. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch das im September 2016 eingeführte Messstellenbetriebsgesetz vorgegeben. Dieses verpflichtet seit Inkrafttreten alle grundzuständigen Messstellenbetreiber zum kontinuierlichen Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.

Arten digitaler Stromzähler

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys).  Eine mME ist in der Lage, die Stromverbrauchsdaten auf einem Display wiederzugeben und diese über 24 Monate zu speichern. Somit wird dem Verbraucher ermöglicht, einen besseren Überblick über seine Verbräuche zu erhalten, die tages-, monats- und jahresweise angezeigt werden können.

Bei einem intelligenten Messystem handelt es sich um eine mME, die um eine Kommunikationseinheit – einem sogenannten „Smart-Meter-Gateway“ erweitert wurde. Über dieses Kommunikationsmodul wird eine automatisierte Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber gewährleistet. Die beiden Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Kommunikationsfähigkeit. Während die mME lediglich Daten speichert, übermittelt ein intelligentes Messsystem die gemessenen Daten ausschließlich an die berechtigten Marktpartner.

Die Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen erfolgt bei Entnahmestellen mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh als auch bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kW. Der Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) erfolgt ab einem Verbrauch von 10.000 kWh und bei Anlagen mit einer installierten Leistung ab 7 kW. Das MsbG regelt die Bepreisung des Messstellenbetriebs. Informationen hierzu entnehmen Sie gerne dem Preisblatt.

Fragen und Antworten (FAQ)

Wann bauen wir eine moderne Messeinrichtung für Sie ein?

Mit Ablauf der Eichgültigkeit Ihres bisherigen Stromzählers werden wir Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich informieren (Vorabinformation zum Einbau moderner Messeinrichtungen).

Wir kümmern uns um den Einbau und schreiben Sie diesbezüglich zwei Wochen vorher nochmals an.

Sie müssen nichts tun.

Gerne nehmen wir auch Terminwünsche von Ihnen entgegen.

Ist der Einbau kostenpflichtig?

Der turnusgemäße Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Was kostet Sie der Betrieb der modernen Messeinrichtung?

Der Betrieb kostet Sie 20,00 € (brutto) pro Jahr.

Über die Weiterverrechnung der Betriebskosten an Sie als Endkunden entscheidet Ihr Stromlieferant. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung.

Erhalte ich eine Abrechnung für die moderne Messeinrichtung?

Bei den bisherigen konventionellen Messeinrichtungen (Ferraris-Zähler) erfolgte die Abrechnung des Messentgelts über die Verbrauchsabrechnung.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht für moderne Messeinrichtungen eine Abrechnung direkt gegenüber dem Endkunden zwar vor, jedoch werden wir aktiv die Stromlieferanten anschreiben, um mit diesen eine Vereinbarung zur Abrechnung des Messentgelts abzuschließen. In diesem Fall wird das Messentgelt weiterhin über die Verbrauchsabrechnung erhoben und Sie erhalten hierfür keine zusätzliche Abrechnung. Wenn der Lieferant die Vereinbarung ablehnt, entfällt dieser Vorteil.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Stromlieferanten in Verbindung, sofern Sie wissen wollen, weshalb die Vereinbarung abgelehnt wurde.

Wie bediene ich eine moderne Messeinrichtung?

Sie erhalten nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung eine Bedienungsanleitung.

Diese Bedienungsanleitung können Sie auch direkt unter "Downloads Anschlussnutzer Bedienungsanleitung EMH" einsehen.

Kann ich den Einbau ablehnen?

Der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Jahr 2032 sollen sämtliche Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet werden. Der verpflichtende Einbau darf nicht verwehrt werden.

Wer ist mein Ansprechpartner für moderne Messeinrichtungen?

Für weitere Fragen oder zur Anforderung der PIN-Nummer für Ihre moderne Messeinrichtung können Sie uns unter der Telefonnummer 07151 131-200 oder per E-Mail msb@stadtwerke-waiblingen.de erreichen.

Eine ausführliche Darstellung zum Thema mit weitergehenden Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Umfang des Rollouts

Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist die Stadtwerke Waiblingen GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig sämtliche Verbrauchsanlagen sowie Erzeugungsanlagen mit einer modernen Messeinrichtung (mME) bzw. einem intelligenten Messsystem (iMSys) auszustatten.

Gemäß §37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Waiblingen GmbH in ihrer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber über den Umfang des Roll-Outs.

Moderne Messeinrichtungen
Bis 2032 werden im Netzgebiet der Stadtwerke Waiblingen GmbH rund 32.000 moderne Messeinrichtungen eingebaut.

Intelligente Messsysteme
Bis 2032 werden im Netzgebiet der Stadtwerke Waiblingen GmbH rund 3.000 intelligente Messsysteme eingebaut.

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