Wärmestrom – für ein gemütliches Zuhause
Entlastung durch die EEG-Umlage
Die im Strompreis enthaltene EEG-Umlage von 4,43 Ct/kWh (brutto) entfällt für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022. Diese gesetzliche Absenkung geben wir vollumfänglich an unsere Kunden weiter – Sie müssen nichts weiter tun. Die jeweiligen Stromtarife reduzieren sich damit um rund 4,43 Ct/kWh (brutto).
Sie haben Fragen?
Was versteht man beim Wärmestrom unter gemeinsamer bzw. getrennter Messung?
Eine gemeinsame Messung liegt vor, wenn der installierte Stromzähler neben dem Verbrauch der Elektrospeicherheizung auch noch den Verbrauch weiterer Geräte des Haushaltes misst.
Eine getrennte Messung liegt vor, wenn der installierte Stromzähler ausschließlich den Verbrauch der Elektrospeicherheizungen misst.