Störungsmeldung
Stromstörungskarte:
Notfallnummern bei Netzstörungen
Unser Entstörungsdienst ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.
Versorgungsbereich | Telefonnummer |
Stromversorgung | 07151 131-301 |
Gasversorgung | 07151 131-601 |
Wasserversorgung | 07151 131-401 |
Fernwärmeversorgung | 07151 131-501 |
Hinweise für den Fall, dass in Ihrem Zuhause der Strom weg ist:
- Überprüfen Sie Ihre Sicherungen
Bei einem Stromausfall prüfen Sie bitte die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Häufig ist ein defektes Elektrisches Gerät oder ein Defekt an einem Leuchtmittel die Ursache für das Auslösen einer Sicherung. Ist kein Sicherungsfall bemerkbar, erkundigen Sie sich bitte bei Mitbewohnern oder Nachbarn ob ebenso Probleme bestehen.
- Alle elektronische Geräte ausschalten
- Schalten Sie Elektrogroßgeräte wir Herd oder Werkzeuge oder Bügeleisen aus. Wenn der Strom wieder da ist, vermeiden Sie somit weitere Schäden.
- Auch Fernseher oder PC sollten Sie ausschalten, da empfindliche elektrische Geräte bei Wiederherstellung der Stromversorgung wegen Spannungsspitzen beschädigt werden können.
- Lassen Sie die Kühlgeräte geschlossen, um Kälteverluste zu vermeiden.
- Eventuell eine Lampe oder ein Radio eingeschaltet lassen, damit Sie schneller mitbekommen, wann die Stromversorgung wieder funktioniert.
- Stromausfall melden
Bitte wenden Sie sich bei einem Stromausfall an unseren Bereitschaftsdienst der Stromversorgung Tel. 07151-131 301.
Am Anfang dieser Seite finden Sie eine Stromstörungskarte, die über größere Stromausfälle im Versorgungsgebiet informiert.
Weitere Hinweise zur Vorsorge und Verhalten bei Stromausfall erhalten Sie direkt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Link zu Bundesamt:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Stromausfall/stromausfall_node.html
Da ein Hochwasserereignis als ein Ereignis höherer Gewalt eingestuft wird, erlischt in diesem Fall die allgemeine Stromversorgungspflicht des Netzbetreibers.
Das bedeutet, dass der örtliche Netzbetreiber – in diesem Fall die Stadtwerke Waiblingen GmbH – unter Einbezug der Sicherheit und wirtschaftlich zumutbaren Gründen entscheidet, wann und wo die Stromversorgung von Hochwassergebieten eingestellt wird.
Das Ziel ist, die Stromversorgung rechtzeitig abzuschalten, so dass es in überfluteten Gebäuden nicht zu gefährlichen Kurzschlüssen oder lebensgefährlichen elektrischen Durchströmungen kommen kann.
Bei Hochwasser halten Sie sich fern von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, wenn diese überflutet sind (z. B. Schaltschränke und Trafostationen).
Starkregenereignisse werden grundsätzlich nicht als Ereignisse höherer Gewalt eingestuft, trotzdem kann es hier auch zu lokalen Überschwemmungen und Wassereintritt in Kellerräumen kommen. Bei Starkregenereignissen besteht die allgemeine Stromversorgungspflicht weiterhin, so dass das öffentliche Stromnetz in Betrieb bleibt.
Deshalb ist zu beachten, dass überflutete elektrische Anlagen wie zum Beispiel Hausanschlusskasten, Verteilerschränke, Zählerplätze, aber auch Endstromkreise mit Steckdosen, insbesondere im Kellerbereich, eine Gefahr für Menschen und Tier darstellen.
Bitte nähern Sie sich keine elektrischen Anlagen wenn diese mit Wasser überflutet sind.
Für den Fall, dass Ihre elektrische Analgen überflutet sind gelten nachfolgende Sicherheitshinweise und Handlungsempfehlungen:
Grundsätzlich besteht in der Nähe von überfluteten elektrischen Anlagen Lebensgefahr!
Im Falle einer Überflutung können die vorhandenen Schutzeinrichtungen (Sicherungen) den Menschen nicht mehr vor einer elektrischen Durchströmung schützen, wenn sie in Berührung mit Wasser kommen.
Deshalb halten Sie sich an folgende Richtlinien und Sicherheitshinweisen:
- Kein Betreten von überfluteten Bereichen
- Informieren Sie unverzüglich den Bereitschaftsdienst Strom, so dass Ihre elektrische Anlage abgeschaltet werden kann.
- Überflutete elektrische Anlagen sind durch einen Elektroinstallateur vor Inbetriebnahme zu Kontrollieren und gegebenenfalls zu Reparieren. Nicht selber einschalten, bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder Brand der Geräte.
- Bei überfluteten Batteriespeicher immer eine Elektrofachkraft zur Inbetriebnahme hinzuziehen, da diese eine Gefährdung darstellen.
- Durchnässte Haushaltsgeräte wie z. B. Kühlschränke, Heizlüfter, elektrische Maschinen und Installationsgeräte von Stromnetz trennen. Ohne vorherige Trocknung, Reinigung und Überprüfung dürfen diese Geräte nicht eingeschaltet werden, da die Gefahr eines elektrischen Schlages oder Brand besteht.
- Falls der Hausanschluss, Zählerplätze oder Verteilungen im Gebäude unter Wasser standen, muss vor Inbetriebnahme der Anlagen eine Überprüfung der Hausinstallation durch ein Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Gegebenenfalls kann nach sicherer Trennung der noch defekten Stromkreise und Geräten im überfluteten Bereich eine Teilinbetriebnahme der restlichen elektrischen Anlagen durchgeführt werden. Der Nachweis der Freigabe der Hausinstallation ist über eine Fertigmeldung gegenüber dem Netzbetreiber durch den Elektroinstallateur zu erbringen.
- Für den Fall, dass nach einer Überschwemmung die Stromversorgung in abgeschalteten Häusern wieder hergestellt werden kann, bitten wir die Erreichbarkeit der Bewohner/Hauseigentümer sicherzustellen. Falls niemand zu Hause sein kann, bitte mindestens eine Telefonnummer gut sichtbar anbringen, so dass die Bewohner erreicht werden können. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, dass ein Nachbar die Zugänglichkeit zum Haus herstellen kann.
Straßenbeleuchtung Meldeformular
Ihnen ist eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen? Bitte helfen Sie uns diese Störung schnellstmöglich zu beheben und informieren Sie uns.
Um eine schnelle und einfache Schadensaufnahme zu garantieren, benötigen wir die folgenden Informationen für unsere Techniker: