Löschwasserauskunft

Die Stadtwerke Waiblingen prüfen im Zuge des Grundschutzes und auf Basis des DVGW Arbeitsblattes W 405, in welchem Umfang Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz über die Hydranten entnommen werden kann.
Beim Nachweis der Löschwassermenge ist zu berücksichtigen, dass auch während einer Entnahme von Löschwasser, die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss. Es dürfen insbesondere keine erheblichen Risiken, die den Bestand der Wasserverteilungsanlagen und die Qualität des Trinkwassers gefährden, eingegangen werden.

Nach schriftlicher Beauftragung führen die Stadtwerke Waiblingen eine Überprüfung der Löschwasserversorgung für den entsprechenden Löschbereich durch. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.

Senden Sie uns hierfür den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an folgende E-Mailadresse: Loeschwasserauskunft@stadtwerke-waiblingen.de

Bitte beachten Sie, dass dem Antrag ein Lageplan oder Flurstücksplan beizufügen ist, in dem das Objekt mit dem angegebenen Löschwasserbedarf eingezeichnet ist.

 

Downloads Löschwassernachweis