Wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen

Wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen

Im Rahmen der Gesetzesänderung zum "24h-Lieferantenwechsel" gibt es auch wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen. Stromlieferanten können Kundenumzüge ab dem 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft bei den Netzbetreibern an- oder abmelden. Um eine transparente und nachvollziehbare Bearbeitung sicherstellen zu können, gilt diese Vorgabe in unserem Netzgebiet auch für alle anderen Sparten.


Die bundesweit geltenden Vorgaben erfordern diverse Anpassungen in den IT-Systemen und Geschäftsprozessen der Energieversorger. Für die rechtzeitige Bearbeitung der Umzugsmeldungen, gilt in den Umzugsformularen der Stadtwerke Waiblingen bereits ab dem 23. Mai 2025 eine Frist von 14 Tagen in die Zukunft, als frühestmöglicher Termin für die Ab- und Anmeldung. Eine rückwirkende Ummeldung ist dann nicht mehr möglich, auch wenn der Übergabetermin bereits stattgefunden hat.


Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

Bei einem Umzug ist es künftig zwingend erforderlich, uns den Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage im Voraus zu melden.


So melden Sie Ihren Umzug richtig:

  1. Melden Sie den Umzug möglichst früh – idealerweise direkt nach Vertragsabschluss.
  2. Nutzen Sie dafür unser Einzugs- oder Auszugs- Online-Formular auf unserer Umzugsseite.
  3. Teilen Sie uns den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe mit – am besten per Mail an: online-service@stadtwerke-waiblingen.de.


Nur bei vollständiger und rechtzeitiger Meldung können wir die Schlussrechnung korrekt erstellen. Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt die Zahlungspflicht für die alte Adresse bestehen – auch wenn Sie dort bereits ausgezogen sind.


Alle Informationen & FAQ’s zu diesem Thema finden Sie auf unserer Umzugsseite.

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