Kommunale Wärmeplanung in Waiblingen

Das Kabinett hat das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Dabei dient die kommunale Wärmeplanung der Kommune als strategisches Instrument, um gemeinsam mit Versorgern und Netzbetreibern die technische Infrastruktur für die Wärmewende auszurüsten und die Kommune mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen.

Durch die kommunale Wärmeplanung bekommen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen einen ersten Indikator, wie die Wärmeversorgung an ihrem Wohnort bzw. Dienstsitz in Zukunft aussehen könnte.

Wird eine kommunale Wärmeplanung erstellt und von wem?

Die Stadt Waiblingen erstellt die kommunale Wärmeplanung für Waiblingen. Wir als Stadtwerke Waiblingen unterstützen die Stadt bei der Erstellung und beraten diese bei der Umsetzung.

Bis wann wird eine kommunale Wärmeplanung erstellt?

Die kommunale Wärmeplanung muss gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg bis zum 31.12.2023 erstellt werden.

Wo werden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht?

Der Bericht zur kommunalen Wärmeplanung soll planmäßig im Frühjahr 2024 auf der Homepage der Stadt Waiblingen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Weiterführendes Kartenmaterial wird über das Geoportal der Stadt Waiblingen abrufbar sein. Das Geoportal Waiblingen beinhaltet bereits das Solarpotenzial auf Dachflächen und ist unter dem folgendem Link zugänglich: https://geoportal.waiblingen.de/

Wie hängen der GEG-Gesetzentwurf und die kommunale Wärmeplanung zusammen?

Seit Oktober 2021 sind große Kommunen in Baden-Württemberg über das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung bis 31.12.2023 zu erstellen.

Unabhängig davon wird auf Bundesebene derzeit das Wärmeplanungsgesetz (WPG) diskutiert, das Kommunen in ganz Deutschland abhängig von der Größe zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichten soll.  Auf dieses Gesetz beziehen sich auch die Umsetzungsfristen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), dass im September 2023 beschlossen wurde und ab 01.01.2024 gültig ist.

Aktuell ist noch nicht bekannt, ob kommunale Wärmepläne nach Baden-Württembergischen Landesrecht als vollwertige Erfüllungsoption wie im WPG angesehen werden und somit auch als Grundlage für das GEG dienen.

Ist ein Fernwärmeausbau geplant?

Die Stadtwerke Waiblingen betreiben bereits mehrere Wärmenetze. Der Ausbau dieser und der Neubau neuer Wärmenetze sind vorgesehen. Eine Grundlage für die Ausbauplanung ist die kommunale Wärmeplanung.

Woher weiß ich, ob es an meiner Adresse zukünftig ein Fernwärmenetz geben wird?

In der kommunalen Wärmeplanung sind einerseits Eignungsgebiete für die individuelle Beheizung der Gebäude und andererseits für den Ausbau mit Fernwärme ausgewiesen. Auch in den ausgewiesenen Eignungsgebieten für Fernwärme sind noch detaillierte Untersuchungen im Anschluss an die Wärmeplanung erforderlich, um die Realisierbarkeit beurteilen zu können. Ein Eignungsgebiet ist somit nicht alleiniges Merkmal dafür, dass dort in absehbarer Zeit ein Wärmenetz zur Verfügung steht. Dafür müssen weitere Aspekte (u.a. zur technischen Machbarkeit und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit) berücksichtigt werden, die sich in einer kommunalen Wärmeplanung nicht wiederfinden.

Ob es bereits ein Fernwärmenetz an Ihrer Adresse gibt, können Sie in unserem Netzplan Fernwärme in Erfahrung bringen. Wenn Sie Interesse an einem Anschluss haben, jedoch bei Ihnen noch kein Fernwärmenetz ausgebaut ist, melden Sie uns Ihr Interesse unverbindlich über unser Interessensformular. Wir prüfen dann, inwiefern sich ihr Gebäude in unseren Planungen wiederfindet, und geben Ihnen eine Rückmeldung.

Welche Energieträger kommen zukünftig zum Einsatz?

Die Zielsetzung ist es, den Anteil an erneuerbaren Energieträgern in der Erzeugung wesentlich zu erhöhen. Die eingesetzten Energieträger ergeben sich aus den Gegebenheiten des möglichen Standorts und der (erneuerbaren) Potenziale in der Umgebung der Erzeugungsanlage.

Was kann ich tun, wenn mein Objekt in einem Eignungsgebiet für dezentrale Einzelversorgung liegt?

Sie haben dann die Möglichkeit, eine individuelle Heizungsart wie z. B. eine Wärmepumpe einzubauen. Um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren, empfehlen wir Ihnen eine Beratungsstelle, wie die örtliche Energieagentur oder einen Energieberater hinzuziehen. Viele nützliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Landesenergieagentur KEA-BW Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (kea-bw.de).

 

Die Informationen der ersten Infoveranstaltung der Stadt Waiblingen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.