Wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen

 

Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben zum sogenannten "24h-Lieferantenwechsel" gibt es auch wichtige Änderungen bei der Meldung von Umzügen. Umzüge können ab dem 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft und nicht mehr wie bisher rückwirkend gemeldet werden! Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt werden!

Das bedeutet für Sie:

Melden sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher über unser Umzugsformular.

Senden Sie am Tag des Umzugs bzw. der Schlüsselübergabe Ihren Zählerstand per Mail an online-service@stadtwerke-waiblingen.de.

Eine rückwirkende Meldung des Umzugs ist leider nicht mehr möglich. Auch nicht in Ausnahmefällen.

Durch eine verspätete Meldung Ihres Auszugs können für Sie Kosten entstehen, weil Sie so lange für Ihren Nachfolger weiterzahlen.



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FAQ Umzugsmeldungen

Warum ist eine rechtzeitige Meldung bei Umzügen so wichtig?

Ohne eine rechtzeitige Abmeldung bleibt der Anschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten bis zum Abschluss der Ummeldung weiterhin tragen - auch wenn Sie bereits ausgezogen sind.

Ist eine nachträgliche An- oder Abmeldung noch irgendwie möglich?

Nein, das ist ab dem 6. Juni 2025 technisch nicht mehr möglich. Änderungen wie ein Umzug müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Ummeldung – wie sie bisher bis zu sechs Wochen möglich war – ist dann nicht mehr erlaubt. Auch bei einer Zählerverwechslung kann die Änderung nur für die Zukunft vorgenommen werden.

Was passiert, wenn ich vergesse meinen Umzug rechtzeitig zu melden?

Wenn der Auszug nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, müssen Sie weiterhin für die alte Adresse zahlen – und zwar so lange, bis der Auszug bei uns gemeldet und bestätigt wurde.

Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden?

Melden Sie den Umzug rechtzeitig - mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe. Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen per E-Mail oder schriftlich mit. Nutzen Sie gerne auch unser Kundenportal.

Gelten die neuen Regeln nur für Kunden der Stadtwerke Waiblingen?

Nein, die Regeln gelten deutschlandweit für jeden.

Worum geht es im 24h-Lieferantenwechsel?

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die es Energiekunden ermöglicht, ihren Stromanbieter innerhalb eines Werktages zu wechseln – sofern bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen dies zulassen.

Der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel vereinfacht und beschleunigt den Anbieterwechsel deutlich und sorgt damit für mehr Flexibilität und Transparenz auf dem Energiemarkt.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.

Was versteht man unter dem Begriff "Lieferantenwechsel"?

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen zu einem neuen Strom- oder Gasanbieter wechselt. Die Versorgung läuft dann künftig über den neuen Anbieter ("Lieferant") weiter.

Wann können die Stadtwerke Waiblingen als mein neuer Stromanbieter meine Versorgung übernehmen?

Nachdem Sie einen Stromvertrag mit uns abgeschlossen haben, kündigen wir Ihren bisherigen Vertrag für Sie. Falls Sie ein Widerrufs- oder Sonderkündigungsrecht haben, empfehlen wir, selbst zu kündigen und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen.

Ihr bisheriger Anbieter bestätigt dann das Vertragsende und informiert uns sowie den Netzbetreiber. Danach melden wir Sie beim Netzbetreiber an. Sobald dieser zustimmt, erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit dem Startdatum Ihrer Belieferung.

Fallen die bestehenden Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten jetzt weg?

Nein die Fristen bleiben erhalten. Die neuen Regeln definieren nur wie schnell ein Wechsel technisch ablaufen muss. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben also weiterhin bestehen.