Grundversorgung
Unser Rundum-Sorglos-Tarif für Waiblingen: ein hohes Maß an Flexibilität und Komfort. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen sind Sie in unserer Grundversorgung nicht nur flexibel, sondern auch immer sicher versorgt. In der Ersatzversorgung gelten die gleichen Konditionen wie auch in der Grundversorgung.
Keine Mindestlaufzeit
Ideal auch bei kurzfristiger Nutzung oder bei Leerstand
Bedingungen sind gesetzlich geregelt
Kündigungsfrist permanent 2 Wochen
Weitere Infos zu den Tarifen
Rundum-Sorglos-Tarif | |
Preise (brutto) | Eintarifzähler |
Verbrauchspreis |
28,29 Ct/kWh |
Grundpreis |
119,00 EUR/Jahr |
Informationen zu den Preisen für Zweitarifzähler finden Sie in den Hinweisen zu diesem Tarif unter dieser Tabelle. |
Preise für den Zweitarifzähler
Rundum-Sorglos-Tarif | |
Zweitarifzähler | Preise (brutto) |
Verbrauchspreis HT | 28,29Ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 22,75Ct/kWh |
Grundpreis | 144,59EUR/Jahr |
Durchschnittspreis* | |
Verbrauchspreis HT | 49,23Ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 22,75Ct/kWh |
Grundpreis Eintarifzähler | 32,13 EUR/Jahr |
Grundpreis Zweitarifzähler | 57,72 EUR/Jahr |
Die gerundeten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.
Der NT-Zeitraum (Schwachlastzeit) für Zweitarifzähler wird vom örtlichen Netzbetreiber bestimmt, in Waiblingen täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Im jeweiligen Netto-Verbrauchspreis enthalten sind die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh), die EEG-Umlage (6,756 Ct/kWh), der KWKG-Umlage (0,226 Ct/kWh), die § 19 StromNEV-Umlage (0,358 Ct/kWh), die Offshore-Netzumlage (0,416 Ct/kWh) sowie die AbLaV-Umlage (0,007 Ct/kWh). Stand der Umlagen 01.01.2020.
Messeinrichtungen: Falls ein Stromwandlersatz erforderlich ist, erhöht sich der Netto-Verrechnungspreis um 33,24 EUR/Jahr (Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer 39,56 EUR/Jahr). Der jeweils dargestellte Grundpreis gilt für konventionelle Messeinrichtungen. Sofern eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz eingebaut wird, kann es zu einem abweichenden Grundpreis kommen.
Zahlungsverzug gemäß § 17 StromGVV und Einstellungen der Versorgung gemäß § 19 StromGVV: Es gelten die jeweils öffentlich bekannt gegebenen Beträge.
Eine detaillierte Preiszusammensetzung gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV steht als Preisblatt im Download-Bereich.
*) Durchschnittspreisbegrenzung: Die Regelung greift typischerweise z. B. bei Leerständen bzw. Kleinstverbräuchen und wird bei der Abrechnung automatisch angewendet. Der Durchschnittspreis - ermittelt aus dem Entgelt für Arbeit und Leistung (ohne Verrechnungspreis und ohne den Strombezug während der Schwachlastzeit), geteilt durch den Strombezug des Abrechnungszeitraumes - wird begrenzt auf einen Höchstpreis.
Rundum-Sorglos-Tarif für Allgemeinstrom-Anlagen | |
Preise (brutto) | Eintarifzähler |
Verbrauchspreis |
28,29 Ct/kWh |
Grundpreis |
63,07 EUR/Jahr |
Informationen zu den Preisen für Zweitarifzähler finden Sie in den Hinweisen zu diesem Tarif unter dieser Tabelle. |
Preise für den Zweitarifzähler
Rundum-Sorglos-Tarif für Allgemeinstrom-Anlagen | |
Zweitarifzähler | Preise (brutto) |
Verbrauchspreis HT | 28,29 Ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 22,75 Ct/kWh |
Grundpreis | 88,66 EUR/Jahr |
Die gerundeten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.
Der NT-Zeitraum (Schwachlastzeit) für Zweitarifzähler wird vom örtlichen Netzbetreiber bestimmt, in Waiblingen täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Im jeweiligen Netto-Verbrauchspreis enthalten sind die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh), die EEG-Umlage (6,756 Ct/kWh), der KWKG-Umlage (0,226 Ct/kWh), die § 19 StromNEV-Umlage (0,358 Ct/kWh), die Offshore-Netzumlage (0,416 Ct/kWh) sowie die AbLaV-Umlage (0,007 Ct/kWh). Stand der Umlagen 01.01.2020.
Messeinrichtungen: Falls ein Stromwandlersatz erforderlich ist, erhöht sich der Netto-Verrechnungspreis um 33,24 EUR/Jahr (Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer 39,56 EUR/Jahr). Der jeweils dargestellte Grundpreis gilt für konventionelle Messeinrichtungen. Sofern eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz eingebaut wird, kann es zu einem abweichenden Grundpreis kommen.
Eine detaillierte Preiszusammensetzung gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV steht als Preisblatt im Download-Bereich.
Zahlungsverzug gemäß § 17 StromGVV und Einstellungen der Versorgung gemäß § 19 StromGVV: Es gelten die jeweils öffentlich bekannt gegebenen Beträge.
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
Auch Geschäftskunden können von unserem Rundum-Sorglos-Tarif in Waiblingen profitieren.
Rundum-Sorglos-Tarif für Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf | |
Eintarifzähler | Preise (brutto) |
Verbrauchspreis |
30,96 Ct/kWh |
Grundpreis |
119,00 EUR/Jahr |
Informationen zu den Preisen für Zweitarifzähler finden Sie in den Hinweisen zu diesem Tarif unter dieser Tabelle. |
Preise für den Zweitarifzähler
Rundum-Sorglos-Tarif für Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf | |
Zweitarifzähler | Preise (brutto) |
Verbrauchspreis HT |
30,96 Ct/kWh Netto (26,02 Ct/kWh) |
Verbrauchspreis NT |
22,75 Ct/kWh (Netto: 19,12 Ct/kWh) |
Grundpreis |
144,59 EUR/Jahr (Netto: 121,50 EUR/Jahr) |
Durchschnittspreis* | |
Verbrauchspreis HT |
49,23 Ct/kWh (Netto: 41,37 Ct/kWh) |
Verbrauchspreis NT |
22,75 Ct/kWh (Netto: 19,12 Ct/kWh) |
Grundpreis Eintarifzähler |
32,13 EUR/Jahr (Netto: 27,00 EUR/Jahr) |
Grundpreis Zweitarifzähler |
57,72 EUR/Jahr (Netto: 48,50 EUR/Jahr) |
Die gerundeten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.
Der NT-Zeitraum (Schwachlastzeit) für Zweitarifzähler wird vom örtlichen Netzbetreiber bestimmt, in Waiblingen täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Im jeweiligen Netto-Verbrauchspreis enthalten sind die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh), die EEG-Umlage (6,756 Ct/kWh), der KWKG-Umlage (0,226 Ct/kWh), die § 19 StromNEV-Umlage (0,358 Ct/kWh), die Offshore-Netzumlage (0,416 Ct/kWh) sowie die AbLaV-Umlage (0,007 Ct/kWh). Stand der Umlagen 01.01.2020.
Messeinrichtungen: Falls ein Stromwandlersatz erforderlich ist, erhöht sich der Netto-Verrechnungspreis um 33,24 EUR/Jahr (Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer 39,56 EUR/Jahr). Der jeweils dargestellte Grundpreis gilt für konventionelle Messeinrichtungen. Sofern eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz eingebaut wird, kann es zu einem abweichenden Grundpreis kommen.
Zahlungsverzug gemäß § 17 StromGVV und Einstellungen der Versorgung gemäß § 19 StromGVV: Es gelten die jeweils öffentlich bekannt gegebenen Beträge.
Eine detaillierte Preiszusammensetzung gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV steht als Preisblatt im Download-Bereich.
*) Durchschnittspreisbegrenzung: Die Regelung greift typischerweise z. B. bei Leerständen bzw. Kleinstverbräuchen und wird bei der Abrechnung automatisch angewendet. Der Durchschnittspreis - ermittelt aus dem Entgelt für Arbeit und Leistung (ohne Verrechnungspreis und ohne den Strombezug während der Schwachlastzeit), geteilt durch den Strombezug des Abrechnungszeitraumes - wird begrenzt auf einen Höchstpreis.
Downloads Haushalte und Landwirtschaft
- Preisblatt Grundversorgung Strom 2020-2021 Haushalt und Landwirtschaft.pdf (75,8 KB)
- Ergänzende Bedingungen StromGVV.pdf (35,7 KB)
- Hinweise zur Grund- und Ersatzversorgung Strom.pdf (81,6 KB)
- Preise Aufgrund Zahlungsverzug und Unterbrechung der Stromversorgung.pdf (89,9 KB)
- Hinweise zur Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.pdf (42,1 KB)
Downloads Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
- Preisblatt Grundversorgung Strom 2020-2021 Gewerbe.pdf (75,6 KB)
- Ergänzende Bedingungen StromGVV.pdf (35,7 KB)
- Hinweise zur Grund- und Ersatzversorgung Strom.pdf (81,6 KB)
- Preise Aufgrund Zahlungsverzug und Unterbrechung der Stromversorgung.pdf (89,9 KB)
- Hinweise zur Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.pdf (42,1 KB)