Der Strompreis für einen Haushaltskunden in Deutschland setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Diese sind:
1. der Preis für Energieerzeugung, Beschaffung und Lieferung
2. der Preis für die Netznutzung und Messentgelt
3. diverse Abgaben, Umlagen und Steuern (Konzessionsabgabe, Stromsteuer (im Volksmund: Ökosteuer), KWK-Umlage, EEG-Umlage, §19 StromNEV-Umlage (Umlage nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung), Offshore-Haftungsumlage (nach dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG, Novelle 2012), abLa-Umlage (Umlage für abschaltbare Lasten nach $18 AbLaV), Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Preisinformation"
Die Stromsteuer ist eine Abgabe, die an den Staat geht. Jeder Verbraucher zahlt die Stromsteuer pro verbrauchter Kilowattstunde.
Netzbetreiber sind Versorgungsunternehmen, die Energie im Strom- oder Gasversorgungsnetz verteilen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- oder Gasnetzes verantwortlich.
Die Kilowattstunde ist die Einheit für Energie. Mit der Bezeichnung Kilowattstunde wird der Verbrauch oder die Erzeugung von Energie gemessen. Beispielsweise kann eine 20-Watt-Energiesparlampe mit einer Kilowattstunde Strom 50 Stunden lang betrieben werden.
Der Verbrauchspreis oder auch Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Strommenge. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom kostet. Dieser beinhaltet sämtliche, mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben.
Die Kosten für Erdgas errechnen sich aus der Multiplikation des Arbeitspreises mit den verbrauchten Kilowattstunden plus der in dem Jahr bezahlten Grundgebühr.
Gaspreiszusammensetzung: Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer, Beschaffung und Vertrieb, Umsatzsteuer
Der Verbrauchspreis oder auch Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Gasmenge. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Gas kostet. Dieser beinhaltet sämtliche, mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben.
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer wird vom Energieversorger erhoben und direkt an den Fiskus abgeführt.
Netzbetreiber sind Versorgungsunternehmen, die Energie im Strom- oder Gasversorgungsnetz verteilen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- oder Gasnetzes verantwortlich.
Erdgas ist:
- platzsparend: Erdgas wird bequem per Leistungsnetz ins Haus geliefert
- umweltschonend: Bei der Verbrennung wird 25 % weniger CO2ausgestoßen im Vergleich zu Heizöl
- modern: Erdgas wird in modernsten Geräten als Brennstoff eingesetzt, wie beispielsweise für Brennwertgeräte oder Blockheizkraftwerke
- sicher: Zuverlässige Technik mit hohen Sicherheitsstandards gewährleisten eine einwandfreie Versorgung
Unsere aktuellen Wasserpreise haben wir hier für Sie gelistet. Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns am besten an!
Wir beziehen Trinkwasser von den Zweckverbänden der Landeswasserversorgung sowie der Bodenseewasserversorgung (Fremdversorgung) und verteilen Trinkwasser aus örtlichen Wasservorkommen (Eigenwasser).
Landeswasser: (Donauried, Dischingen, Donauwasser)
Verteilung: Mittel- und Hochzone Waiblingen, Beinstein, Hohenacker, Neustadt
Bodenseewasser: (Bodensee)
Verteilung: Hegnach
Landeswasser/Eigenwasser: (Mischung) (Waiblingen, Bittenfeld)
Verteilung: Niederzone Waiblingen Kernstadt, Bittenfeld
Wasser enthält als natürliche Bestandteile - nach seinem Aufenthalt im Boden - eine Reihe gelöster Stoffe wie z.B. Calzium und Magnesium, die je nach geologischen Verhältnissen im Untergrund anteilig unterschiedlich sind. Calzium und Magnesium werden als Härtebildner bezeichnet; ihr Vorhandensein bestimmt die Gesamthärte im Wasser. Die Härte des Wassers wird in Millimol pro Liter (mmol/l) angegeben. Gebräuchlich und bekannt ist jedoch nach wie vor die Angabe in Grad deutscher Härte (°dH). Es gilt 1 mmol/l entspricht 5,6 °dH.
Oft wird auch von Härtebereichen gesprochen (siehe "Neue Härtebereiche für Trinkwasser"). Die Werte werden für die richtige Einstellung, z. B. von Haushaltsgeräten wie Spül- oder Waschmaschine, benötigt oder auch zur Dosierung von Waschmitteln. Den in Ihrem Versorgungsgebiet zutreffenden Härtebereich finden Sie auf unserer Seite Trinkwasserqualität.
(Bekanntmachung nach § 9 WRMG) Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 05. Mai 2007 in Kraft getreten.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, zukünftig die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (=weniger als 8,4°dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (=ab 8,4 bis 14°dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (= mehr als 14°dH)
Kommentar zur Härtebereichseinteilung
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht, die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich mitzuteilen.
Die Stadtwerke Waiblingen stellen Trinkwasser nach aktueller Definition mit den Härtebereichen mittel und hart bereit.
Die Stadtwerke Waiblingen informieren über die "Härte im Trinkwasser" in den in der Übersichtskarte dargestellten Versorgungsbereichen. Wird eine private Enthärtungsanlage betrieben, muss die Resthärte-Empfehlung = 1,1 bis 1,6 mmol/l (6 bis 9°dH) - durch den Betreiber selbst festgestellt werden. Über die Möglichkeiten hierzu informiert der Lieferant und Ersteller solcher Anlagen.
Die Waschmitteldosierung soll entsprechend der Wasserhärte erfolgen und gemäß den nach Waschmittelgesetz auf den Packungen abgedruckten Mengenangaben, wobei eher sparsam als großzügig verfahren werden sollte.
Welchen Härtebereich haben die Versorgungsgebiete in Waiblingen?
Versorgungsgebiet | Härtebereich |
VG 1 | mittel (2,4 mmol*/l) |
VG 2 | mittel (2,4 mmol*/l) |
VG 3 | hart (3,5 mmol*/l) |
VG 4 | mittel (1,7 mmol*/l) |
VG 5 | hart (3,6 mmol*/l) |
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferte Wasser in seiner Eigenschaft als Lebensmittel keiner Enthärtung bedarf. Trinkwasser entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, z. B. der Trinkwasserverordnung und dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Es wird regelmäßig untersucht und benötigt für Trink- und Kochzwecke keinerlei weitere Behandlung.
Wenn jedoch aufgrund spezieller Aufgabenstellungen der Einsatz von Enthärtungsanlagen als sinnvoll angesehen wird, sollte bei der Anschaffung beachtet werden, dass die Geräte mit dem DVGW-Prüfzeichen versehen sind.
Zu beachten ist außerdem, dass es durch die Enthärtung des Wassers zu einer Erhöhung der Natriumkonzentration im Trinkwasser kommen kann. Eine hohe Natriumzufuhr stellt jedoch einen Risikofaktor für die Entwicklung von Bluthochdruck dar. Personen, die eine natriumarme Diät einhalten müssen, ist vom Genuss von enthärtetem Wasser abzuraten.
Da das Kochsalz, welches für die Regeneration von Enthärtungsanlagen benötigt wird, biologisch nicht abbaubar ist, kann die Wasserenthärtung zudem nicht als umweltfreundlich angesehen werden.
Die Stadtwerke Waiblingen empfehlen zur Aufstellung und zum Betrieb von Enthärtungsanlagen gemäß DIN 1988:
Rücksprache bei den Stadtwerken bezüglich der Wasserqualität.
Einbau nur durch ein qualifiziertes, in das Installateurverzeichnis des Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsunternehmens.
Begrenzung der Wasserbehandlung möglichst nur auf den eigentlichen Verwendungszweck (z. B. Warmwasserinstallation).
Sorgfältige und regelmäßige Wartung (Abschluss eines Wartungsvertrages).
In keinem Fall darf die Behandlung des Trinkwassers zu hygienischen Nachteilen (z. B. Verkeimungen mit bakterieller Verunreinigung) führen.
Das in Waiblingen geförderte Trinkwasser ist auch in Bezug auf den PFAS-Gehalt von außergewöhnlich guter Qualität. Der Grenzwert der kommenden neuen Trinkwasserverordnung von 0,1 µg/l als Summe von 20 Einzelparametern (PFAS-20) werden bei uns mit 0,006 µg/l deutlich unterboten.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von Industriechemikalien, bei denen die Wasserstoffatome vollständig oder teilweise durch Fluoratome ersetzt sind. Diese können sich bei zu hoher Konzentration negativ auf die Gesundheit auswirken.
Auch das Wasser aus den Quellen unserer Wasserlieferanten, der Landeswasserversorgung und der Bodenseewasserversorgung unterbieten die Grenzwerte. Das Wasser in Waiblingen kann also weiterhin bedenkenlos getrunken werden.
Eine gemeinsame Messung liegt vor, wenn der installierte Stromzähler neben dem Verbrauch der Elektrospeicherheizung auch noch den Verbrauch weiterer Geräte des Haushaltes misst.
Eine getrennte Messung liegt vor, wenn der installierte Stromzähler ausschließlich den Verbrauch der Elektrospeicherheizungen misst.
Wallbox
Zum einen besteht zu Hause die Möglichkeit, mit einer sogenannten Wallbox das Elektroauto zu laden. Diese Ladestation wird an einer Wand montiert. Meistens in der Garage oder an einer Wand nahe des Stellplatzes.
Freistehende Ladestation
Alternativ können Sie mit einer freistehenden Ladestation laden. Diese befindet sich immer an den vorgesehenen Stellplätzen. Der Installationsaufwand ist hierbei aufwendiger als bei einer Wallbox, da meist zusätzliche Tiefbauarbeiten geleistet werden müssen.
Eine Übersicht der öffentlichen Ladestationen in Ihrer Nähe finden Sie in der kostenlosen eCharge+ App:
Für die Registrierung müssen sie folgenden Link anklicken: https://www.deer-carsharing.de/deer-waiblingen/. Hier können Sie sich anmelden. Danach erfolgt die Führerscheinkontrolle. Diese können Sie direkt bei uns im Haus durchführen lassen. Für die Nutzung der E-Autos brauchen Sie lediglich die App „deer ecarsharing“. Abholen und wieder abstellen können Sie die beiden Renaults an den jeweiligen Ladesäulen am Bahnhof und in der Tiefgarage Alter Postplatz. Dort werden die Autos nach der Nutzung wieder frisch mit Ökostrom geladen.
Wallbox
Zum einen besteht zu Hause die Möglichkeit, mit einer sogenannten Wallbox das Elektroauto zu laden. Diese Ladestation wird an einer Wand montiert. Meistens in der Garage oder an einer Wand nahe des Stellplatzes.
Freistehende Ladestation
Alternativ können Sie an einer freistehenden Ladestation laden. Diese befindet sich immer an den vorgesehenen Stellplätzen. Der Installationsaufwand ist hierbei aufwendiger als bei einer Wallbox, da meist zusätzliche Tiefbauarbeiten geleistet werden müssen.
Das ist in jedem Fall von dem Netzbetreiber, den Stadtwerken, zu prüfen.
Der Grund: Jedes Gebäude hat, abhängig von Alter und Anzahl an Wohnungen, eine bestimmte Hausanschlusssicherung. Das bedeutet, dass nur eine maximal bereitzustellende Leistung bezogen werden kann. Da die Ladestationen eine sehr hohe Leistung beanspruchen, muss das von den Stadtwerken für eine unterbrechungsfreie Energieversorgung geprüft und sichergestellt werden.
Wenn Sie eine kostenlose Netzanschlussprüfung erwünschen, wenden Sie sich bitte an uns. Tel.: 07151 131-0 / Mail: esma.cakici@stadtwerke-waiblingen.de
Es besteht die Möglichkeit die Hausanschlusssicherung zu erweitern, sofern es die Netzbereitstellung zulässt. In diesem Falle geben die Stadtwerke Waiblingen gerne Auskunft.
Die Erhöhung der HAS-Sicherung erfolgt durch einen Baukostenzuschuss (BKZ) - eine Einmalzahlung. Diese können Sie im Dokument, das Sie unter dem nachfolgenden Link finden, einsehen. Sie zahlen dabei immer die Differenz zur nächst größeren Absicherung.
https://stadtwerke-waiblingen.de/Netzanschluss.html
Wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung von 3x63 A auf 3x80 A wünschen, zahlen Sie 471,94 €.
Das Laden an einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose ist zwar möglich, sollte allerdings nur als eine Not-Lademöglichkeit genutzt werden. Schutzkontaktsteckdosen, an der Sie zum Beispiel Ihr Handy laden, sind nach DIN VDE 0620-1 für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt. Sie sind nur für begrenzte Zeiträume mit einem maximalen Strom von 16 Ampere belastbar.
Die Ladeleistung wäre mit einer Schuko-Steckdose begrenzt und damit sehr lang. Darüber hinaus besteht bei qualitativ schlechteren Schuko-Steckdosen oder älteren Hausinstallationen die Gefahr eines Kabelbrandes.
Die Ladedauer ist abhängig von der Größe und dem Ladezustand der Batterie sowie von der Ladeleistung.
Das Laden eines E-Fahrzeugs kann mit Wechselstrom (AC) oder mit Gleichstrom (DC) erfolgen. Letzteres wird Schnellladung genannt. Beim AC-Laden sind Ladeleistungen von bis zu 22 kW (Ausnahme: 43 kW an Schnellladestationen) üblich. Ladungen dauern hier in der Regel mehrere Stunden.
Die DC-Schnellladung bezeichnet Ladevorgänge mit höheren Leistungen, etwa bis zu 350 kW. Hier sind Ladungen innerhalb kürzester Zeit möglich.
In jedem Fall jedoch ist die maximale Leistung und damit die Ladedauer von der Ladetechnik des jeweiligen Elektrofahrzeugs abhängig.
Beispiel: Der Renault Zoe hat eine Batteriekapazität von 41 kWh.
Eine Ladung für einen kompletten Ladezyklus dauert mit 2,3 kW (z.B. aus einer Schuko-Steckdose) rund 25 Stunden. Mit 11 kW Leistung dauert sie ca. 4,5 Stunden und mit 22 kW nur 2 Stunden und 40 Minuten.
Zur Errechnung der ungefähren Ladezeit kann folgende Formel herangezogen werden:
Ladedauer = Batteriekapazität / Ladeleistung
Bitte beachten Sie, dass die Ladeleistung während der gesamten Ladedauer nicht konstant bleibt und dies ebenso die Ladedauer beeinflusst. Daher sollte das Ergebnis nur als ungefährer Richtwert dienen.
Das kommt auf Ihr Fahrzeug und Ihre Fahrgewohnheiten an. In der Regel wird das Fahrzeug, gerade bei längeren Standzeiten, mit einer geringeren Ladeleistung geladen (z.B. über Nacht oder beim Arbeitgeber). Dies ist auch batterieschonender als eine Schnellladung mit weitaus höherer Leistung.
Besonders auf Langstrecken aber auch innerorts können DC-Schnellladesäulen angesteuert werden. Hier können die Ladepausen z.B. an Raststätten oder während des Einkaufens vorgenommen werden. Aufgrund der kürzeren Ladezeit kann das Parken an Schnellladesäulen zeitlich beschränkt sein.
Wenn Sie sich eine Heimlademöglichkeit anschaffen möchten, achten Sie hierbei u.a. auf die Spezifikationen Ihres Fahrzeugs, mit welcher maximalen Leistung im Wechselstrombereich geladen werden kann und wie viele Phasen des Stromnetzes dabei genutzt werden. Bei Fahrzeugen mit kleinen Akkus, wie bspw. Plug-In Hybriden, können meistens nur eine oder zwei Phasen genutzt werden. Reine Elektroautos unterstützen fast immer das Laden mit bis zu 11 kW. Einige Fahrzeuge können auch mit bis zu 22 kW Leistung geladen werden.
Hohe Ladeleistungen belasten im privaten Bereich das Netz mehr und sind deshalb an Bedingungen geknüpft, die Sie der folgenden Frage entnehmen können.
Gemäß der VDE-AR-N 4100 ist einphasiges Laden nur mit 4,6 kVA (max. 20 A) zulässig. Bei höheren Ladeleistungen muss das Fahrzeug ein zwei- oder dreiphasiges AC-Bordladegerät haben. Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit Leistungen > 4,6 kVA müssen beim Netzbetreiber, also den Stadtwerken, angemeldet werden. Das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link: https://stadtwerke-waiblingen.de/Messstellenbetrieb.html
Bei einer Leistung von >12 kVA ist die Ladestation von den Stadtwerken Waiblingen genehmigungspflichtig. Ab einer Ladeleistung von ≥ 22kVA muss aus Gründen der Netzstabilität zwingend ein Rundsteuerempfänger mit installiert werden. Hierfür fallen jährlich Gebühren an in Höhe von 25,59 € brutto. Den Antrag für den Rundsteuerempfänger finden Sie unter dem nachstehenden Link: https://stadtwerke-waiblingen.de/Netzanschluss.html
Die Installation in einem Mehrfamilienhaus war bisher für Mieter und Wohnungseigentümer mit Hindernissen verbunden. Durch Anpassungen im Mietrecht sowie aufgrund des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG), das am 01. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, ist es für Eigentümer sowie auch für Mieter nun deutlich leichter, den Einbau einer Heimlademöglichkeit durchzusetzen.
Für nähere Informationen zum WEMoG:
Bundesgesetzblatt (bgbl.de)
Ein Schutz vor unbefugten Nutzen Ihrer Wallbox im Freien kann durch eine Authentifizierung mittels RFID-Karte oder App gewährleistet werden. Mit unseren Wallboxen eBox Professional und eBox Touch stehen Ihnen beide Optionen zur Auswahl. Weitere Informationen zu unseren Wallboxen können Sie gerne den Datenblättern in der Downloadbox entnehmen.
Die modernen Wallboxen sind kompakt und werden problemlos an der Wand befestigt. Bei freistehenden Ladestationen an einem Stellplatz sollte die Stellplatzfläche für Ihr Elektroauto sowie ein Meter Abstand vom Fahrzeug zur Ladestation berücksichtigt werden. Vergewissern Sie sich, dass der Ladestandort in jedem Falle auf Ihrem Grundstück ist.
Je nach Ausstattung und Ladeleistung müssen Sie mit etwa 500 bis 2000 Euro für die Wallbox rechnen, zuzüglich Elektroinstallation und Montage. Im Downloadbereich finden Sie das Preisblatt unserer Heimladestationen.
Ja, die KfW fördert ab dem 24.11.2020 private Heimladestationen mit 900 € pro Ladepunkt. Es werden nur Ladestationen mit 11 kW gefördert und zudem muss der Strom aus 100% erneuerbaren Energien kommen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.kfw.de
Schnell
Glasfaserleitungen sind physikalisch bedingt die schnellsten überhaupt. Denn die Daten rasen mit Lichtgeschwindigkeit durchs Netz.
Zuverlässig
Die Betriebssicherheit ist unvergleichlich höher als bei anderen Leitungen – unempfindlicher gegenüber Kälte, Feuchtigkeit, Magnetfeldern und elektrischen Einflüssen.
Breiter
Glasfaser bietet die höchste Bandbreite – mehrere Nutzer können immer problemlos gleichzeitig „alles“ Mögliche machen.
In Waiblingen wurde schon eine Vielzahl an Gewerbegebieten ausgebaut, dazu gehören das Eisental, Beinstein Sandwiesenstraße, im Bereich Hess-Areal, Hohenacker, an der Düsseldorfer Straße Waiblingen, Hegnach-„Lachenäcker“, Hegnach-Gottlieb-Daimler-Straße und Neustadt. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://stadtwerke-waiblingen.de/glasfasernetz.html
Die Rems-Murr Telekommunikation GmbH (RMTK) ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Waiblingen. Gemeinsam mit ihr können wir nicht nur in Waiblingen den Glasfaserausbau vorantreiben, sondern im ganzen Rems-Murr-Kreis. Durch den Kooperationspartner NetCom BW können die besten Angebote und Produkte sowie der professionelle Betrieb des Glasfasernetzes garantiert werden. Sie erhalten alle Dienstleistungen aus einer Hand, was eine schnellere Umsetzung der Ausbauziele ermöglicht und die Schnittschnellen im Bereich Planung, Projektierung, Bau und Betrieb reduziert. Mehr Informationen zur RMTK erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.rm-tk.de/
Zahlungen können Sie durch uns per Sepa-Lastschriftverfahren einziehen lassen oder Sie zahlen per Überweisung bei Ihrer Bank oder Bar/EC-Karte vor Ort im Kunden-Center.
Die Höhe der Abschlagszahlungen wird dann in der nächsten Jahresabrechnung automatisch angepasst. Zwischen der Jahresabrechnung können solche Änderungen nur dann vorgenommen werden, wenn Zählerstände vorgelegt werden und sich bei einer Simulation der Jahresabrechnung eine erhebliche Abweichung ergeben sollte.
Sobald Sie sich bei uns angemeldet haben, erhalten Sie in Kürze eine Vertragsbestätigung. Danach wird einmal im Jahr eine Turnusrechnung mit den neu errechneten Abschlägen an Sie gestellt.
Kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert per E-Mail an kunden-center@stadtwerke-waiblingen.de oder schriftlich. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kunden- und Verbrauchstellennummer anzugeben. Während unserer Öffnungszeiten gerne auch telefonisch unter Tel. 07151/131-0 oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung relevant sind jedoch die verbrauchten Kilowattstunden. Für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird die Anzahl der Kubikmeter mit der sogenannten Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Die Parameter für die Berechnung der Zustandszahl sind Luftdruck, Effektivdruck, Gastemperatur und die Kompressibilitätszahl.
Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Sie wandelt rechnerisch das vom Gaszähler unter Umgebungsbedingungen gemessene (geometrische) Gasvolumen auf einen definierten Normzustand um.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen, muss jedoch für die Erdgasabrechnung in Kilowattstunden (kWH) umgerechnet werden. Das DVGW-Arbeitsblatt G 685 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) legt das Verfahren zur thermischen Gasabrechnung nach eichrechtlichen Vorschriften fest. Für die Umrechnung wird die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (AB-Wert) multipliziert.
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Sie können ihren Abschlag persönlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail, per Brief oder per Fax ändern lassen.
kWh = m3 × Brennwert × Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung.
Sie können Ihren Zählerstand bequem unter Angabe Ihrer Verbrauchstelle und Zählernummer per E-Mail an info@stadtwerke-waiblingen.de, in unserem Online-Kundenportal oder auch postalisch an Stadtwerke Waiblingen, Schorndorfer Straße 67, 71332 Waiblingen übermitteln.
Ihr monatlicher Abschlag berechnet sich wie folgt:
Die Summe Ihres angegeben Jahresverbrauchs (in kWh für Strom und Gas - in m3 für Wasser) und den monatlichen Brutto-Grundpreis multipliziert man mit dem Brutto-Arbeitspreis und teilt das Ergebnis durch 11. Diese Angaben ergeben den monatlichen Abschlag. Es werden bei den Stadtwerken Waiblingen pro Jahr 11 Abschläge fällig, da im Ablesemonat kein Abschlag berechnet wird.
Die Rechnung erhalten Sie einmal jährlich nach der Zählerablesung im entsprechenden Abrechnungsmonat.
Öffnungszeiten & Preise
Unsere Freibäder haben täglich durchgehend von 7 bis 20 Uhr geöffnet.
Die Kassen der Freibäder sind von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten können Sie Tickets im Onlineshop unter baeder.stadtwerke-waiblingen.de bestellen.
Kiosk-Öffnungszeiten: 9 bis 19 Uhr (Abweichung bei schlechtem Wetter möglich).
Einzeleintritt
Erwachsene: 3,50 €
Erwachsene ermäßigt: 2,40 €
Kind/Jugendlicher: 2,00 €
Abendtarif (täglich ab 18 Uhr)
Erwachsene: 2,40 €
Familienkarten
1 Erwachsener + Kinder: 7,40 €
2 Erwachsene + Kinder: 10,80 €
10er Karte
Erwachsene: 30,00 €
Erwachsene ermäßigt: 20,50 €
Kind/Jugendlicher: 17,00 €
Kind/Jugendlicher ermäßigt: 9,00 €
Saisonkarten Freibäder Preise
Erwachsene: 69,50 €
Erwachsene ermäßigt: 34,50 €
Kind/Jugendlicher: 34,50 €
Kind/Jugendlicher ermäßigt: 17,00 €
Familie: 128,50 €
Familie ermäßigt: 55,50 €
Genaue Informationen zu den Tickets und Eintrittspreisen finden Sie unten im Downloadbereich.
Ein Strom- und/oder Gasvertrag kann nicht übertragen werden, da der Sondervertrag mit der Kundin/dem Kunden geschlossen wird. Die Bestätigung erfolgt durch die Unterschrift.
Nein, die Schriftform auf Papier mit Unterschrift ist für jede Verbrauchsstelle zwingend vorgeschrieben.
Selbstverständlich ist auch nach Ihrem Umzug ein Wechsel zu den Stadtwerken Waiblingen möglich. Sie brauchen nur einen neuen Vertrag mit uns abzuschließen und wir erledigen den Rest für Sie. Beachten müssen Sie nur, dass wir einen Umzug höchstens sechs Wochen rückwirkend melden können.
Ich muss meinem Energieversorger die Zählerstände, die neue Anschrift, den Nachfolger oder den Eigentümer mitteilen.
Erledigen Sie das ganz einfach in unserem Online-Portal oder schicken Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben zu.
Sie können uns Ihre neue Rechnungsanschrift per E-Mail, Post oder Telefax mitteilen. Bitte geben Sie dabei unbedingt immer Ihre Kundennummer bzw. Verbrauchsstellennummer mit an.
Die Stadtwerke Waiblingen sind Netz- und Messstellenbetreiber, Messdienstleister sowie Grundversorger in Waiblingen. Einmal im Jahr bekommen Sie eine Ablesekarte von uns zugesendet, in welche Sie Ihre Zählerstände selbst erfassen können. Die ausgefüllte Ablesekarte senden Sie dann bitte zeitnah an uns zurück – das Porto übernehmen selbstverständlich wir für Sie!
Bitte teilen Sie uns Ihren neuen Namen, in Verbindung mit Ihrer Kundennummer und den betroffenen Verbrauchsstellen schriftlich (Post, Fax, E-Mail etc.) mit.
Stromzähler haben meist ein schwarzes bzw. graues Außengehäuse aus Kunststoff. Die Zählereinheit wird in "kWh" angegeben.
Gaszähler sind aus Metall und bis auf den Anschlusszulauf in sich geschlossen. Die Zählereinheit ist in "m³" angegeben.
Wasserzähler sind klein, rund und meist mit einer blauen bzw. weißen Abdeckung versehen und befinden sich an den Anschlusszuläufen. Die Zählereinheit ist in "m³" angegeben.
Bei Störungen ist Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, Störungen zu beheben.
Der Zählerstand wird einmal im Jahr für die Jahresabrechnung abgelesen. Dies geschieht gebietsweise in den Monaten März bis Juli, sowie September bis November. Hierfür bekommen Sie eine Ablesekarte von uns zugesendet. In diese tragen Sie den jeweiligen Zählerstand und das Ablesedatum ein, unterschreiben die vollständig ausgefüllte Ablesekarte und senden diese zeitnah an uns zurück – das Porto übernehmen selbstverständlich wir.
Ein Sonderablesung wegen Umzug oder Sonstigem ist ebenfalls möglich. Diesen Zählerstand können Sie uns selbstverständlich per Fax, E-Mail oder Post zusenden.
Die Strom- und Gasleitungen im Netzgebiet von Waiblingen werden vom Netzbetreiber - in diesem Fall von den Stadtwerken Waiblingen - gewartet und instand gehalten.
§ 355 BGB schreibt eine Frist von 14 Tagen vor. Die Frist muss Ihnen in einer Widerrufsbelehrung erklärt werden. Beginn der Frist ist in der Regel der Erhalt der Vertragsunterlagen bzw. der Tag der Widerrufsbelehrung. Meist beginnt Sie also mit der Vertragsunterschrift.
Selbstverständlich informieren wir Sie schriftlich über die neuen Preise und Ihr Sonderkündigungsrecht. Zum Stichtag der Preisänderung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zählerstände abzulesen und uns schriftlich zu übermitteln.
Sind Bestandskunden weniger wichtig als Neukunden? Nein! Wir arbeiten nicht mit Lockangeboten. Ein Bonus für einen Neukunden wird immer vom Bestandskunden getragen, nach einem Jahr ist der Neukunde auch Bestandskunde und möchte nicht schlechter gestellt sein.
KWK ist die Bezeichnung für Kraft-Wärme-Kopplung. Die KWKG-Umlage ist ein im Gesetz festgeschriebener Passus für Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), der dafür sorgt, dass die erhöhten Kosten der Betreiber von Blockheizkraftwerken durch Umlagen ausgeglichen werden.
Konzessionsabgaben müssen Energieversorgungsunternehmen und Wasserversorgungsunternehmen an die zuständigen Kommunen (Gemeinden/Städte) zahlen, damit sie von diesen das Recht erhalten, Kabel und Leitungen im Bereich der öffentlichen Straße und Wege zu verlegen.
Netznutzungsentgelt ist von den Nutzern unseres Netzes zu entrichten, von den sog. Lieferanten. Diese Energielieferanten beliefern - ebenso wie wir - Kunden im Waiblinger Netzgebiet. Im Gegensatz zu den Stadtwerken Waiblingen sind sie jedoch weder für die Instandhaltung noch für die Tag-und Nacht-Rufbereitschaft bei Störungen für die Netze in Waiblingen zuständig. Deswegen fällt dieses Entgelt an.
Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Seit dem 01.01.2013 ist die Offshore-Netzumlage ein neuer Bestandteil des Strompreises für alle Endverbraucher von Strom. Wenn die Netzanbindung der Offshore-Windparks nicht funktioniert, entstehen Schadensersatzansprüche bei den jeweiligen Betreibern. Mit der Umlage unterstützen die Verbraucher die Übertragungsnetzbetreiber bei der Zahlung der entstandenen Kosten.
AbLaV = Abschaltbare Lasten-Umlage ist eine Verordnung für kurzfristige Stromunterbrechungen bei Industriekunden und wird auf den Endverbraucher umgelegt. Sie ist im Strompreis enthalten. Ziel der AbLaV ist die Stabilisierung des Übertragungsnetzes und somit die Unternehmen zu belohnen, die schnell auf Zuruf ihren Verbrauch drosseln können.
Nein, Sie werden in jedem Fall ohne Unterbrechung mit Energie beliefert.
Sind Sie selbst Vertragspartner eines Energieliefervertrages, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.
Erhalten Sie die Strom- bzw. Gasrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist dieser Vertragspartner des Energieanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen. Ob Sie einen solchen Anspruch gegenüber ihrem Vermieter haben, ist eine Frage des Mietrechts und noch nicht gerichtlich geklärt.
Ja, durch die Liberalisierung des Strommarktes ist es jedem Stromkunden freigestellt, für welchen Stromanbieter er sich entscheidet und von wem er seinen Strom beziehen möchte.
Ein Lieferantenwechsel bzgl. Strom oder Gas kann jederzeit vorgenommen werden, allerdings unter Beachtung der jeweiligen Kündigungsfrist. Ganz wichtig: die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Gerne übernimmt auch unsere Vertriebsabteilung die Formalitäten für diesen Wechsel.
Jeder Verbraucher in Deutschland kann seinen Strom- und/oder Gaslieferanten frei wählen.
Ab dem Tag der Schlüsselübergabe werden Sie von uns mit Energie versorgt.
Nein, für den Wechselvorgang zu uns werden selbstverständlich keine Kosten fällig.