Stromversorgung bei Hochwasser
Da ein Hochwasserereignis als ein Ereignis höherer Gewalt eingestuft wird, erlischt in diesem Fall die allgemeine Stromversorgungspflicht des Netzbetreibers.
Das bedeutet, dass der örtliche Netzbetreiber – in diesem Fall die SWN GmbH – unter Einbezug der Sicherheit und wirtschaftlich zumutbaren Gründen entscheidet, wann und wo die Stromversorgung von Hochwassergebieten eingestellt wird.
Ziel ist es, die Stromversorgung rechtzeitig abzuschalten, um gefährliche Kurzschlüsse oder lebensgefährliche elektrischen Durchströmungen in überfluteten Gebäuden zu vermeiden.
Wichtig: Halten Sie sich bei Hochwasser von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich fern, wenn diese überflutet sind (z. B. Schaltschränke und Trafostationen).
Stromversorgung bei Starkregen
Starkregenereignisse werden grundsätzlich nicht als höhere Gewalt eingestuft. Trotzdem kann es zu lokalen Überschwemmungen und Wassereintritt in Kellerräumen kommen.
Bei Starkregenereignissen besteht die allgemeine Stromversorgungspflicht weiterhin, das öffentliche Stromnetz bleibt in Betrieb.
Überflutete elektrische Anlagen wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke, Zählerplätze oder Steckdosen (insbesondere im Kellerbereich) stellen eine Gefahr für Menschen und Tiere dar.
Bitte nähern Sie sich keinen elektrischen Anlagen, wenn diese mit Wasser überflutet sind.
Sicherheitshinweise bei überfluteten Elektroanlagen
Grundsätzlich besteht in der Nähe von überfluteten elektrischen Anlagen Lebensgefahr!
Im Falle einer Überflutung können vorhandene Schutzeinrichtungen wie Sicherungen den Menschen nicht mehr vor elektrischer Durchströmung schützen.
Deshalb beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
- Betreten Sie keine überfluteten Bereiche.
- Informieren Sie sofort den Bereitschaftsdienst Strom, damit Ihre Anlage abgeschaltet werden kann.
- Überflutete elektrische Anlagen dürfen nur durch einen Elektroinstallateur kontrolliert und ggf. repariert werden.
- Keine eigene Inbetriebnahme – es besteht die Gefahr eines Stromschlags oder Brandes.
- Bei überfluteten Batteriespeichern: Nur durch eine Elektrofachkraft wieder in Betrieb nehmen lassen.
- Durchnässte Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Heizlüfter) vom Stromnetz trennen. Erst nach Trocknung, Reinigung und Prüfung durch Fachpersonal wieder verwenden.
- Waren Hausanschluss, Zählerplätze oder Verteilungen unter Wasser, muss die Hausinstallation vor Inbetriebnahme durch einen Elektrofachbetrieb überprüft werden.
- Teilweise Inbetriebnahme ist möglich, sofern defekte Stromkreise sicher getrennt wurden. Die Freigabe muss durch eine Fertigmeldung an den Netzbetreiber erfolgen.
Wiederinbetriebnahme nach einer Überschwemmung
Wenn die Stromversorgung nach einer Überschwemmung in abgeschalteten Gebäuden wiederhergestellt werden kann:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Bewohner oder Eigentümer erreichbar sind.
- Falls niemand zu Hause ist: Eine Telefonnummer gut sichtbar anbringen.
- Gegebenenfalls kann auch ein Nachbar den Zugang zum Gebäude ermöglichen.