Neue Strom- und Gaspreise ab 01.01.2019
Neue Strom- und Gaspreise ab 01.01.2019
Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.600 kWh bedeutet die Preisanpassung beim Verbrauchspreis der Grund- und Ersatzversorgung eine Kostenerhöhung von rund 6,47 % oder 5,60 EUR/Monat (inkl. Mehrwertsteuer). Es gilt eine Nettopreisgarantie bis 31.12.2019.
Alle Stromkunden werden von den Stadtwerken zusätzlich zu dieser Bekanntmachung individuell angeschrieben. Eine Ablesung des Zählers ist nicht erforderlich. Unser Abrechnungssystem wird den Stand zum Stichtag unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen rechnerisch ermitteln. Gerne können Sie Ihren Stromzähler zum Stichtag 31.12.2018 ablesen und uns den Stand mit Angabe der Zählernummer bis zum 15.01.2019 schriftlich oder per Fax unter 07151 131-9171 mitteilen. Eine Eingangsbestätigung auf die Zählerstandsmitteilung erfolgt nicht. Falls Sie den Zählerstand online mitteilen möchten, können Sie dies bequem in unserem für Sie kostenfreien Online-Service-Bereich tun. Nach der einmaligen Registrierung stehen Ihnen dann auch weitere Online-Services zur Verfügung
Eine Änderung Ihres Abschlagsbetrages haben wir nicht vorgesehen. Auf Wunsch passen wir diesen jedoch gerne für Sie an. Aufgrund der Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu kündigen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet dies in der Grundversorgung eine Anhebung der Monatskosten von rund 13,30 €. Für Sondervertragskunden mit toptarif-GAS Tarifen erfolgt eine Preiserhöhung in gleicher Höhe zum selben Zeitpunkt.