Vorsicht bei Werbeanrufen und Haustürgeschäften

Vorsicht bei Werbeanrufen und Haustürgeschäften

Werbeanrufe
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind gesetzlich verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele, zumeist unseriöse Unternehmen, nicht ab. Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen – den Angerufenen bei-spielsweise dazu zu überreden, den Strom- und/ oder Gasanbieter zu wechseln, an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder eine Zeitschrift zu abonnieren. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten, wie z. B. Bankverbindung, Zählernummer, etc. ab.

Haustürgeschäfte
Als Haustürgeschäfte werden Vertragsabschlüsse an der Privatwohnung, am Arbeitsplatz, auf Verkaufsfahrten oder auf der Straße bezeichnet – in einer Situation, in der man üblicherweise nicht damit rechnet. Zu den Haustürgeschäften zählen Verträge und Käufe, die nicht von Ihnen persönlich unter-schrieben oder veranlasst worden sind. Stehen Verkäufer oder Werber vor der Haustür, versuchen diese oftmals, mit unwahren Aussagen Kunden massiv zu einem Vertragsabschluss zu drängen. Immer öfter geben sich Werber als Mitarbeiter der Stadtwerke Waiblingen aus oder geben an, im Auftrag von uns unterwegs zu sein.

Mitarbeiter der Stadtwerke Waiblingen bieten keine Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haus-tür an. Darüber hinaus: Mitarbeiter von den Stadtwerken sind immer an Ihrer Dienstkleidung zu erkennen und können sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen. Sollten sich fremde Werber als Mitarbeiter der Stadtwerke Waiblingen ausgeben, informieren Sie die Stadtwerke umgehend.

So können sich Verbraucher schützen
Ist es doch passiert und Sie haben am Telefon einem Vertragsabschluss zugestimmt oder an der Haustür einen Vertrag unterschrieben, so können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Widerruf muss in Textform erklärt werden (Brief, Fax oder E-Mail). Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Schreiben tatsächlich angekommen ist, wird immer empfohlen ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendebestätigung zu versenden.

Empfehlungen der Stadtwerke Waiblingen

  • Legen Sie sofort den Hörer auf und lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein.
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Beachten Sie: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind wirksam! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Lassen Sie sich nicht von großen Versprechen beeindrucken und verwirren.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie eine „reine Formsache“.
  • Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragskopie, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auch auf das korrekte Datum, da ein falsches oder fehlendes Datum Ihren Widerspruch erschweren kann.
  • Vermeintlich günstigere Angebote sind bei näherem Hinsehen oft gar nicht mehr so günstig. Achten Sie auf die Vertragslaufzeit oder zusätzliche Kosten bzw. Risiken wie z. B. Vorauskasse. Oft vergleichen andere Anbieter ihre Vertragsangebote auch nur mit unserem Grundver-sorgungstarif. Dieser Tarif, den wir als Grundversorger in Waiblingen anbieten müssen, ist teurer als andere attraktive Angebote wie bspw. unsere „toptarife“. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie den für Sie günstigsten Tarif bei uns abgeschlossen haben.


Ansprechpartner bei den Stadtwerken Waiblingen
Vertrieb
Telefonnummer 07151 131-190 oder E-Mail an vertrieb@stwwn.de

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