Vorsicht bei Werbeanrufen und Haustürgeschäften

Vorsicht bei Werbeanrufen und Haustürgeschäften

Derzeit häufen sich bei den Stadtwerken Waiblingen wieder Kundenrückmeldungen über erhaltene Telefonanrufe und Besuche an der Haustür. In den geschilderten Fällen ging es darum Verträge für die Strom- oder Gaslieferung abzuschließen. Häufig stellen sich die Personen dabei im Auftrag der „Stadtwerke“ vor um Vertrauen zu gewinnen. Manche Werber versuchen auch mit scheinbar günstigen monatlichen Abschlagsbeträgen zu überzeugen. Worauf es jedoch ankommt, sind der Verbrauchspreis und der Grundpreis. Nicht selten liegen die am Telefon und an der Haustür angebotenen Preise teilweise deutlich über denen der Stadtwerke Waiblingen. Was dann nach einem Wechsel oftmals droht, ist eine erhebliche Nachzahlung mit der ersten Abrechnung.

Die Stadtwerke Waiblingen nehmen keine Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür vor. Es ist ratsam sich den Dienstausweis zeigen zu lassen oder sich telefonisch bei den Stadtwerken über den Vorgang zu erkundigen. Ein Warnsignal ist beispielsweise die Frage nach persönlichen Daten, der letzten Rechnung oder der Zählernummer. Man sollte sich grundsätzlich nicht unter Druck setzen lassen.

 

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht
Ist es doch passiert und Sie haben am Telefon einem Vertragsabschluss zugestimmt oder an der Haustür einen Vertrag unterschrieben, so können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Widerruf muss in Textform erklärt werden (Brief, Fax oder E-Mail). Gerne unterstützen die Stadtwerke Waiblingen Kunden einen Widerruf bei einem anderen Energieversorger durchzuführen. Als besonderen Service übernehmen die Stadtwerke auch den Versand des Widerrufs. Kunden können sich bei den Stadtwerken Waiblingen persönlich oder telefonisch beraten lassen: Kundenberatungszentrum in der Schorndorfer Straße 67, Telefon 07151 131-0.

 

Werbeanrufe
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind gesetzlich verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele, zumeist unseriöse Unternehmen, nicht ab. Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen – den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, den Strom- und/ oder Gasanbieter zu wechseln, an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder eine Zeitschrift zu abonnieren. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten, wie beispielsweise Bankverbindung und Zählernummer ab.
 
 
Haustürgeschäfte
Als Haustürgeschäfte werden Vertragsabschlüsse an der Privatwohnung, am Arbeitsplatz, auf Verkaufsfahrten oder auf der Straße bezeichnet – in einer Situation, in der man üblicherweise nicht damit rechnet. Zu den Haustürgeschäften zählen Verträge und Käufe, die nicht von Ihnen persönlich unterschrieben oder veranlasst worden sind. Stehen Verkäufer oder Werber vor der Haustür, versuchen diese oftmals, mit unwahren Aussagen Kunden massiv zu einem Vertragsabschluss zu drängen.

 

Empfehlungen der Stadtwerke Waiblingen
-  Legen Sie sofort den Hörer auf und lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein.

-  Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

-  Beachten Sie: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind wirksam! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich.

-  Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.

-  Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.

-  Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Lassen Sie sich nicht von großen Versprechen beeindrucken und verwirren.

- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie eine „reine Formsache“.

-  Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragskopie, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auch auf das korrekte Datum, da ein falsches oder fehlendes Datum Ihren Widerspruch erschweren kann.

-  Vermeintlich günstigere Angebote sind bei näherem Hinsehen oft gar nicht mehr so günstig. Achten Sie auf die Vertragslaufzeit oder zusätzliche Kosten und Risiken wie beispielsweise Vorauskasse. Oft vergleichen andere Anbieter ihre Vertragsangebote auch nur mit dem Grundversorgungstarif. Stattdessen nutzen viele Kunden jedoch den Sondervertrag „toptarif“.

Gerne beraten wir Sie zu unseren Produktangeboten.

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