Grund- & Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers Gas gemäß § 36 Abs. 2 EnWG
Die Stadtwerke Waiblingen GmbH hat als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung erstmals zum 01.07.2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festgestellt.
Grundversorger
Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH wurde die Stadtwerke Waiblingen GmbH als Grundversorger festgestellt.
Ersatzversorger
Das EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für die Haushalts-, Gewerbe und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Gasbezug ohne Liefervertrag.
Solange Sie keinen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Waiblingen von den Stadtwerken Waiblingen GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt.