EEG & Einspeiser
Hinweise zur Inbetriebnahme von Einspeise-Anlagen in Waiblingen
Für neu zu errichtende EEG-/KWK-Anlagen müssen Anlagenbetreiber und Anlageninstallateure einige Vorgaben beachten. Die Erfüllung der Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers ist Grundvoraussetzung für die Energieeinspeisung.
Erforderliche Nachweise und Formulare
Ablauf
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, lassen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen mindestens 2 Werktage vorher per Post oder E-Mail zukommen. Bei Photovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist die Fertigmeldung der Stadtwerke Waiblingen einzureichen. Installateure, die nicht bei den Stadtwerken Waiblingen registriert sind, müssen mit der Fertigmeldung eine Kopie der Konzession mitschicken.
Wir benötigen folgende Nachweise und Formulare
- eine Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Datenblätter für Module, Wechselrichter und ggf. Speicher
- die nachfolgenden Formulare
Bei Photovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist das Fertigmeldung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Wenn möglich, bitte sämtliche Unterlagen/Dokumente elektronisch per E-Mail senden.
Downloads Formulare
- Fertigmeldung Strom.pdf (320,2 KB)
- Meldung an das Marktstammdatenregister.pdf (162,5 KB)
- Bestellung Einspeisemanagement.pdf (98,1 KB)
- Bestaetigung Einspeisemanagement.pdf (242,1 KB)
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen NS-A.pdf (146,0 KB)
- VBEW-Messkonzepte 2023.pdf (963,8 KB)
- Leitfaden EEG-KWK - Eigenversorgung.pdf (3,6 MB)
- Fragenbogen zur Eigenversorgung EEG_Formular.pdf (276,2 KB)
Aus steuerrechtlichen Gründen müssen alle oben genannten Formulare und Nachweise auf den gleichen Namen ausgestellt werden. Die namentliche Bezeichnung des Anlagenerrichters ist auch vom ausführenden Elektro-Installateur zu verwenden.
Ablauf
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, lassen Sie uns bitte sämtliche Unterlagen mindestens 2 Werktage vorher per Post oder E-Mail zukommen. Bei Fotovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch ist die Fertigmeldung der Stadtwerke Waiblingen einzureichen. Installateure, die nicht bei den Stadtwerken Waiblingen registriert sind, müssen mit der Fertigmeldung eine Kopie der Konzession mitschicken. Unterlagen per Fax werden nicht akzeptiert.
Wir benötigen folgende Nachweise und Formulare
- eine Konformitätserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- das VDEW-Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- die BAFA-Bescheinigung
- die nachfolgenden Formulare
Downloads Formulare
- Fertigmeldung Strom.pdf (320,2 KB)
- Inbetriebsetzungsprotokoll fuer Erzeugungsanlagen.pdf (217,6 KB)
- VBEW-Messkonzepte 2023.pdf (963,8 KB)
- VBEW-Messkonzepte und Abrechnungshinweise.pdf (718,7 KB)
- Leitfaden EEG-KWK - Eigenversorgung.pdf (3,6 MB)
- Meldung an das Marktstammdatenregister.pdf (162,5 KB)
- Fragenbogen zur Eigenversorgung EEG_Formular.pdf (276,2 KB)
Aus steuerrechtlichen Gründen müssen alle oben genannten Formulare und Nachweise auf den gleichen Namen ausgestellt werden. Die namentliche Bezeichnung des Anlagenerrichters ist auch vom ausführenden Elektro-Installateur zu verwenden.
Die Energiewende liegt Ihnen am Herzen und Sie wollen sich mit einer steckfertigen Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) beteiligen?
Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Waiblingen GmbH können steckfertige Erzeugungsanlagen gemäß den anerkannten Voraussetzungen installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Informieren Sie sich hier.
Der benötigte, von den Stadtwerken Waiblingen gestellte, Rundsteuerempfänger muss bauseits montiert werden. Bei Anlagen mit Wandlermessung bitte rechtzeitig vorher Kontakt aufnehmen.
Download technische Mindestanforderungen
Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist für die Registrierung Ihrer Anlagen im Marktstammdatenregister einhalten.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass per Fax gesendete Formulare nicht akzeptiert werden.
Informationen für Anlagenbetreiber gemäß EEG 2021
Das Ende der EEG-Förderung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage. So beträgt die Förderdauer des EEG 20 Jahre (zuzüglich dem der Inbetriebnahme). Angenommen eine Anlage wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, so endet der gesetzliche Förderanspruch, z.B. die Einspeisevergütung, am 31.12.2020.
Nach Ablauf der Förderdauer besitzen EEG-Anlagen weiterhin den Anspruch auf vorrangige physikalische Abnahme der Energie durch den Netzbetreiber. Durch das Ende der Förderung muss der/die Anlagenbetreiber jedoch eine alternative Weiterbetriebsmöglichkeit wählen, um auch monetär von der Anlage zu profitieren.
Wenn die Anlage technisch zuverlässig ist, sollte einem Weiterbetrieb nichts im Wege stehen.
Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Erzeugungsmenge dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen und dafür, analog zur bisherigen Einspeisevergütung, eine Vergütung zu erhalten. Diese liegt jedoch deutlich unter der bisherigen Einspeisevergütung.
Außerdem besteht die Möglichkeit einen Eigenverbrauch zu realisieren. Hier ist es dann jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Bestandsanlage umgebaut werden muss.
Bei Umstellung einer PV-Anlage auf Eigenverbrauch, kann ein Heimspeicher von Vorteil sein. Mit diesem können Sie Ihren Autarkiegrad steigern und sich unabhängiger vom Netzbezug machen. Trotzdem besteht auch die Möglichkeit, Eigenverbrauch ohne Installation eines Speichers zu realisieren. Ob die Nachrüstung eines Speicher bei ausgeförderten Anlagen wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Anlagen bis 30 kWp sind von der EEG-Umlage befreit wenn der Betreiber zugleich auch der Letztverbraucher ist (Personenidentität).
Die Beurteilung, welche Option die wirtschaftlichste ist, ist von vielfältigen Faktoren, wie z. B. dem Stromverbrauch, dem Lastprofil sowie der Größe der Anlage, abhängig. Für ausgeförderte PV-Anlagen ist die wirtschaftlichste Option am ehesten die Umstellung auf Eigenverbrauch.
Nach aktueller Gesetzeslage besteht bei PV-Anlagen bis 7 kWp keine Pflicht. Hier sind die weiteren gesetzlichen Entwicklungen abzuwarten.
Bei Installation einer neuen PV-Anlage kann diese erneut von der zwanzigjährigen Einspeisevergütung profitieren. Da die Vergütung jedoch deutlich unter der anfänglichen Einspeisevergütung liegt, ist es in der Regel vorteilhaft, bereits bei der Installation ein Eigenversorgungskonzept integral mit einzuplanen.
Sie können sich schon jetzt bei den Stadtwerken Waiblingen über mögliche Weiterbetriebsmöglichkeiten informieren.